Steuern sparen und den Mitarbeitern etwas Gutes tun
Neues Jahr, neue Vorsätze! Zum Beispiel, den eigenen Mitarbeitern regelmäßig für ihren guten Job zu danken und sie zu motivieren, weiterhin zum Unternehmenserfolg beizutragen. Ein beliebtes Mittel der Anerkennung ist hierbei der sogenannte steuerfreie Sachbezug (nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ) – eine Zuwendung durch den Arbeitgeber, die als Sachleistung ausgezahlt wird.
Der heimatschatz Giessen-Arbeitgebergutschein erfüllt als regionaler Stadtgutschein alle Voraussetzungen für den “steuerfreien Sachbezug”, für den seit 1. Januar 2022 neue Vorgaben gelten. Durften Unternehmen ihren Mitarbeitern bisher (bis 31.12.2021) eine monatliche Zusatzleistung von bis zu 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, wurde die Freigrenze zum 1. Januar 2022 auf 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter erhöht.
Brutto = Netto
Die heimatschatz Giessen-Arbeitgebergutscheine dürfen nicht bar ausgezahlt oder dem Bankkonto des Beschenkten gutgeschrieben werden, sondern müssen vor Ort in einem Geschäft oder bei einem Dienstleister eingelöst werden. Unser Gutscheinsystem vereinfacht durch eine hohe Automatisierung die Teilnahme auch für größere Arbeitgeber. Dabei können die Mitarbeiter regelmäßige Lohnergänzungen im Abo erhalten oder sich über individuelle, gelegentliche Zuwendungen freuen. Wird ein Abo gebucht, wird der Arbeitgebergutschein im Scheckkartenformat regelmäßig automatisch aufgeladen. Somit entsteht bei den Unternehmen selbst kein administrativer Aufwand.
Monatliche Zuwendung
Der Arbeitgebergutschein ist eine gute Gelegenheit, den Mitarbeitern für ihren Einsatz einmal Danke zu sagen. Gleichzeitig eignet er sich auch bestens für größere Anschaffungen, da ein monatliches Ansparen der Zuwendungen über die Gutscheinkarte möglich ist.
Wenn Sie sich für den heimatschatz Giessen-Arbeitgebergutschein entscheiden, tun Sie nicht nur Ihren Mitarbeitern etwas Gutes, sondern der ganzen Region: Der heimatschatz Giessen-Gutschein unterstützt den lokalen Handel, fördert Geschäfte, Arbeitsplätze und trägt insgesamt zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes bei. Ein Grund auch für viele Unternehmen, zur Weihnachtszeit, bei Dienstjubiläen oder Geburtstagen einen Gutschein zu verschenken und sich somit gleichzeitig vor Ort zu engagieren.
Sie interessieren sich für den Arbeitgebergutschein für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an!
***Dies ist keine Rechts- und Steuerberatung. Bitte halten Sie auch mit Ihrer Rechts- und Steuerberatung Rücksprache.***